8. August: Internationaler Tag der indigenen Völker

GESELLSCHAFT FÜR BEDROHTE VÖLKER
PRESSEMITTEILUNG, Göttingen/Wien, den 7. August 2009

Völkerrecht schützt Indigene nicht wirksam - Staaten ignorieren ihre Selbstverpflichtungen

Viele Staaten ignorieren die von ihnen unterzeichneten internationalen Konventionen zum Schutz indigener Völker. Diese ernüchternde Bilanz zieht die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) anlässlich des internationalen Tages der indigenen Völker (8. August).

In einem elfseitigen Memorandum zur Situation der indigenen Bevölkerung auf vier Kontinenten stellt die Menschenrechtsorganisation fest, dass zehn Jahre nach der Verabschiedung der Konvention 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organisation ILO), die als wegweisend für den Schutz der weltweit mindestens 350 Millionen Indigenen gilt, viele Staaten im Alltag die eingegangenen Selbstverpflichtungen missachten. "In Ländern, die die Konvention 169 ratifizierten oder die "Erklärung der Rechte Indigener Völker" in der Vollversammlung der Vereinten Nationen (UN) verabschiedeten, klafft zwischen Theorie und Praxis des Schutzes indigener Völker noch immer eine breite Kluft", erklärte die GfbV-Referentin für indigene Völker, Yvonne Bangert. Ursache dafür seien vor allem das Interesse an Rohstoffen auf indigenen Land sowie ihre anhaltende Diskriminierung als nicht gleichberechtigte Partner.

Anhand von Beispielen in neun Ländern Asiens, Afrikas, Lateinamerikas und Europas dokumentiert die GfbV in ihrem neuen Memorandum, wie völkerrechtlich verbindliche Konventionen und Resolutionen der UN übergangen und verletzt werden. So wird in Guatemala, das die ILO- Konvention 169 ratifiziert hat, die Gesundheit von Maya-Indianern durch Gold- und Silberabbau massiv beeinträchtigt. Die Behörden schreiten nicht ein, obwohl die Maya gegen die Edelmetallgewinnung protestieren. Sie wurden nicht, wie es die Konvention verlangt, um Zustimmung zum Gold- Abbau gebeten. In Kolumbien werden indigene Völker durch die Ausweitung des Bergbaus und der Plantagenwirtschaft bedrängt. Trotz der Anerkennung grundlegender Rechte der indigenen Völker in der Verfassung Kolumbiens, bleiben diese Bestimmungen in der Realität wirkungslos.

Mindestens 28 indigene Völker Kolumbiens gelten als akut bedroht. Nicht besser ist die Lage in Peru, das die ILO-Konvention 169 ebenfalls ratifiziert hat. Selbst die Niederlande ignorieren die Konvention. So ist das niederländische Königshaus der bedeutendste Anteilseigner des Öl-Konzerns Shell, der im Nigerdelta Nigerias systematisch Menschenrechte von Indigenen verletzt.

Auch in Algerien, Mali und Namibia, die sich für die Verabschiedung der "Erklärung der Rechte Indigener Völker" aussprachen, kommen diese nicht zu ihrem Recht. So verweigert Algerien den Masiren (Berbern) die Anerkennung ihrer traditionellen Sprache und Kultur und lehnt es ab, die Verantwortlichen für die willkürliche Tötung von 128 kabylischen Demonstranten zu bestrafen. In Namibia wird gegen den Widerstand von Himba-Nomaden und Umweltschützern ein Staudammprojekt vorangetrieben, das die Himba akut bedroht. In Mali wird Tuareg-Nomaden Weideland genommen, um Rohstoffkonzernen die Erschließung neuer Öl- und Mineralienvorkommen zu ermöglichen. Russland, das die "UN-Konvention über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte" ratifizierte, missachtet systematisch die Rechte der indigenen Völker Sibiriens.

Für Nachfragen ist die GfbV-Referentin für indigene Völker, Yvonne Bangert, unter der Tel. 0551 499 06-14 erreichbar. Das neue GfbV- Memorandum stellen wir zum Download auf unsere Homepage (www.gfbv.de). Wir schicken es Ihnen auch gern zu (E-Mail an: publikationen@gfbv.de).

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Gesellschaft für bedrohte Völker
7. August 2010

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