16.09.2011
Die Gesellschaft für bedrohte Völker hat nach
Todesurteilen gegen vier Angehörige der uigurischen Minderheit in China vor
neuer Gewalt in der Volksrepublik gewarnt. "Diese unfairen
Gerichtsverfahren und willkürlichen Todesurteile werden die Spannungen zwischen
Han-Chinesen und Uiguren im Nordwesten Chinas weiter schüren", warnte der
GfbV-Asienreferent Ulrich Delius. Den
Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen zu Folter, Juan E. Mendez,
forderte die Menschenrechtsorganisa-tion auf, Vorwürfen nachzugehen, die
Angeklagten seien vor der Gerichtsverhandlung gefoltert worden.
Die vier Uiguren Memetniyaz Tursun, Ablikim Hasan, Muhtar
Hasan und Abdugheni Yusup waren am Dienstag von Gerichten in Kashgar und Hotan
zum Tode verurteilt worden, weil sie bei Anschlägen in den Städten Kashgar und
Hotan im Juli 2011 17 Menschen getötet hätten. Zwei weitere Angeklagte wurden
zu Haftstrafen von 19 Jahren verurteilt.
Es sei selbstverständlich dass Chinas Behörden
Gewalttaten juristisch ahnden und die Verantwortlichen vor Gericht zur
Rechenschaft ziehen müssen, sagte Delius. Dabei müssten jedoch allgemein
anerkannte internationale Grundsätze fairer Gerichtsverfahren berücksichtigt
werden.
"Wenn die Angeklagten, wie im vorliegenden Fall, nur
wenige Minuten zur Verfügung haben, um vor dem Prozess mit ihren Rechtsanwälten
zusammenzutreffen, und wenn sie darüber hinaus noch über Drohungen und Folter
in der Haft berichten, dann ist das Gerichtsverfahren unfair und
willkürlich."
Ulrich Delius ist zu erreichen unter Tel. 0160 / 95 67 14
03.
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